Corona und Grenzübertritt

Regelungen für die Landwirtschaft

 

Um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und Europa weiter nachhaltig zu verlangsamen und Infektionsketten zu durchbrechen, bestehen zu einigen Ländern noch Reisebeschränkungen, vorerst gültig bis zum 15. Juni.

 

Seit 4. Juni 2020 werden bei der Einreise nach Österreich aus allen Nachbarstaaten bis auf Italien, also aus Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, bei einem einen bestimmten Personenkreis keine Binnengrenzkontrollen mehr durchgeführt. Für diese Personen gilt keine Test- und Quarantänepflicht mehr. Weitere Infos siehe hier.

 

Die Einreise nach Deutschland wird ebenfalls zunehmend gelockert. 

Aktuelle Informationen gibt die Bundespolizei https://www.bundespolizei.de oder das Bundesministerium des Inneren www.BMI.bund.de.

 

Anm.: Alle Informationen wurden bestmöglich recherchiert. Irrtum vorbehalten, keine Gewähr. Änderungen sind kurzfristig möglich.