Corona: Regelungen für den Almaussschank und Alpgastronomie

An dieser Stelle können wir nur Hinweise und Empfehlungen für die Alpgastronomie  geben. Wer es individuell und verbindlich haben will, muss eine Klärung im Einzelfall mit dem zuständigen LRA herbeiführen. Allgemeine, praxistaugliche Hinweise gibt auch IHK München und Oberbayern

 

Änderungen ab 7.6.2021

++04.06.2021++

Das bayerische Kabinett hat sich am 04.06.2021 auf ein umfangreiches "Öffnungskonzept" ab 07.06.2021 geeinigt. Die neue 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am Montag, 07. Juni 2021 in Kraft treten mit deutlichen Erleichterungen bei einer 7-Tage Inzidenz von unter 100 .

Die bisherige 12. BayIfSMV (Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) gilt noch bis einschließlich Sonntag, 06.06.2021.

 

Corona Hygienekonzept 2021

Bevor der Betrieb geöffnet wird, muss man ein Hygienekonzept beim Landratsamt einreichen. Was in einem Hygienekonzept stehen muss, kann man unter Google Hygienekonzept Bayern Corona rauslesen.

 

Bitte eine kurze Mail an das örtliche Landratsamt schicken, im Oberallgäu an  coronamail@lra-oa.bayern.de

„Wir Alpe………………………………..…………….. beabsichtigen ab ……………………...den Betrieb zu öffnen.
In der Anlage übersenden wir unser Hygienekonzept.“

 

Im Internet ist ein Bayerisches Ministerialblatt „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Gastronomie“ zu finden. Dort sind die einzelnen Punkte genau beschrieben.

In dem Hygienekonzept sollte u. a. aufgeführt sein:

 

  • Zwischen allen Gästen, die nicht aus einem Hausstand stammen, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Die Tische werden entsprechend den erforderlichen Abständen aufgestellt.
  • Die Gäste müssen sich zur späteren Nachverfolgung in eine Liste eintragen. Datum, Tischnummer, Dauer des Aufenthalts.
  • Die Gäste müssen außer an den Tischen FFP 2 Masken tragen.

 

Auch für die Öffnung eines To-Go Betriebs ist die Genehmigung des Landratsamts erforderlich.

Laut Auskunft vom Landratsamt Oberallgäu sollten die Schilder wie 2020, FFP2 Masen, kontaktlos und Desinfektion bzw. Spuckschutz überall stehen.

 

Wenn pro Tisch nur ein Hausstand sitzt, dann muss nicht überprüft werden, ob die Personen geimpft, getestet oder genesen sind. Die Überprüfung ist nur dann notwendig, wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.

Zettel zur Erfassung der Alp-Besucher
Corona Personalien 2021 05 20.pdf
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Kurzinfo für Gäste - Nur 1 Hausstand pro Tisch
Corona Info 1a 2021 05 20.docx
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Kurzinfo für Gäste - Eintragen auf Handzettel
Corona Info 1b 2021 05 20.docx
Microsoft Word-Dokument [12.1 KB]
Kurzinfo an Gäste: FFP2 Maske tragen
Corona Info 3 2021 05 20.docx
Microsoft Word-Dokument [12.0 KB]