Großraubtiere

Wölfe sind aufgrund ihrer Natur eine hochgradige, existentielle Bedrohung für die Weidewirtschaft.  

Die vielfältigen Leistungen der Weidehaltung für die Kulturlandschaft, das Tierwohl und den Naturschutz,  insbesondere durch Alpwirtschaft, stehen auf dem Spiel.

Nutztiere in den Gebirgsregionen sind nicht in zumutbarer Weise zu schützen. Die Anwesenheit von Wölfen im Alpgebiet ist daher nicht akzeptabel.

Die Politik ist aufgefordert, die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Mit rd. 20.000 freilebenden Tieren allein in Europa ist die Art keinesfalls vom Aussterben bedroht. Dennoch sind Wölfe aufgrund einer veralteten Gesetzgebung immer noch gesetzlich geschützt. 

 

Auf Europäischer Ebene (FFH-Richtlinie) gilt der Wolf seit 2025 nicht mehr als „streng geschützte“, sondern als „geschützte“ Art. Der AVA begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung, hält sie aber für einen längst überfälligen Schritt hin zu einem nationalen Bestandsmanagement. 
Der Wolf muss ein ganz normal jagdbares Wild werden. In einer Kulturlandschaft bedarf es eines Managements und einer Zonierung in Weideschutzzonen, Übergangszonen und Zonen, in denen Wölfe leben dürfen.

 

Der AVA fordert weiterhin
• auf Europäischer und nationaler Ebene die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands,
• vom Bund eine konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene und eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz, einschl. Art 16 Abs. 1 e,
• den zügigen Abschluss der Arbeiten der Weideschutzkommission mit Ausweisung groß-räumiger, zusammenhängender „nicht schützbarer Weidegebiete“,
• Überführung des Wolfes in das Jagdrecht
• Entschädigung des Zuchtwertes eines Tieres
• Auflösung der Monopolstellung des Senckenberg-Instituts. Die Unterscheidung Wolf oder Hund sollte mit Schnelluntersuchungsmethoden gemacht werden. Der DNA-Nachweis darf auch nicht die alleinige Grundlage des Monitorings, bzw. Rissentschädigung sein.
• der Herdenschutz muss aus Steuermitteln ausreichend finanziert werden und notwendige Unterhaltsmaßnahmen einschließen. Die Förderung sollte nach tatsächlichen Kosten bemessen sein, um dem erhöhten Aufwand im Berggebiet Rechnung zu tragen.

 

Wieviel Tierleid muss noch geschehen, damit sich was bewegt?

 

Herdenschutzhunde in der Alpwirtschaft ? 

 

Näheres lesen Sie bitte in der Rubrik Herdenschutz.

 

Informationsplattform "Wolfzone.de"

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Dann schauen Sie mal rein auf die Internetseite von Friedrich Noltenius: wolfszone.de, einer unabhängigen Informationsplattform zu den Themen Naturschutz, Tierhaltung, Landwirtschaft und Jagd rund um den Wolf.

BfN - Nutztierschäden

Nach Angaben des Bundesamt für Naturschutz (BfN) durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) steigt die Häufigkeit der Nutztierrisse weiter an. Auch die Anzahl der Wölfe nimmt ständig weiter zu. 

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Wolfsterritorien Bayern

Bayern BY Status Reproduktion Welpen Monitoringjahr
Allgäuer Alpen AA
 
Einzelwolf
    2023/24
Altmühltal AM
 
Rudel
Ja 7 2023/24
Hohe Rhön HRH
 
Paar
    2023/24
Kitschenrain KIT
 
Paar
    2023/24
Köschinger Forst KSF
 
Einzelwolf
    2023/24
Manteler Forst MF
 
Rudel
Ja 3 2023/24
Pressather Wald PRW
 
Rudel
Ja 4 2023/24
Ruda RUD
 
Rudel
Ja 4 2023/24
Staffelsee-West STW
 
Rudel
Ja 3 2023/24
Veldensteiner Forst VF
 
Rudel
Ja 7 2023/24
Wildflecken WIL
 
Rudel
Ja 7 2023/24
2023/24: Territorien in Bayern: 11 7 Rudel, 2 Paare, 2 Einzeltiere.
 

DBBW: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf

Die DBBW stellt Informationen im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz zusammen: Ergebnisse aus dem Monitoring des deutschen Wolfsvorkommens sowie Informationen aus dem Management von Wölfen in Deutschland - wie die nationale Statistik zu Übergriffen auf Nutztiere, sowie allgemeine Hintergrundinformationen zur Tierart Wolf.

Bayern: Expertenteam "Maßnahmengruppe Wolf" 

Im Jahr 2024 wurde eine Vereinbarung zur Einrichtung einer eines Expertenteams, der "Maß-nahmengruppe Wolf" unterzeichnet. Damit können Entnahmen in Bayern künftig schneller und zielgerichteter umgesetzt werden. Die Vereinbarung wurde von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber, dem Bayerischen Jagdverband, dem Bayerischen Bauernverband, dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und dem Alpwirtschaftlichen Verein im Allgäu gemeinsam unterzeichnet. Die Maßnahmengruppe kann von den zuständigen Behörden als ausführende Einheit benannt werden und damit die Entnahme vor Ort übernehmen und koordinieren.

Abschuss: EuGH bestätigt finnisches Wolfmanagement

14.10.2019

Der EuGH hält es für zulässig, Wölfe im Rahmen eines nationalen Managementplans zur jagdlichen Entnahme freizugeben, um das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen und illegale Tötungen zu
verhindern.
Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum finnischen Wolfsmanagement gefällt (Az.: C-674/17). Die Richter in Luxemburg sind dem Votum des Generalanwaltes gefolgt und haben entschieden, dass der Abschuss von Wölfen nach einem nationalen Managementplan grundsätzlich möglich ist.

Internationales Wolfssymposium 25.4. - 27.4.2019 in Halberstadt

In zahlreichen Ländern wird der Wolf-Bestand reguliert, ohne die Art in ihrer Existenz zu gefährden. Es muss auch in Deutschland über eine Begrenzung der Population gesprochen werden. Doch leider ist die Politik noch weit davon entfernt, fachwissenschaftliche Vorschläge hierzu umzusetzen, sagt der Gastgeber der Konferenz, Prof. Dr. Michael Stubbe.

Nachfolgend sind die einiger der gehaltenen Referate zusammengefasst.

Der Wolf in Europa - Utopie und Wirklichkeit
Einführung Professor Stubbe .pdf
PDF-Dokument [852.3 KB]
Der Wolf aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL)
Staatsekretär Michael Stübgen.pdf
PDF-Dokument [557.0 KB]
Der Wolf entscheidet die Wahl
Landrat Michael Harig Bautzen.pdf
PDF-Dokument [568.7 KB]
Der Wolf in der Kulturlandschaft – Dichtung und Wahrheit
Prof. Pfannenstiel fordert Herabsenkung [...]
PDF-Dokument [576.7 KB]
Canis lupus politicus – oder darf der Wolf irgendwann einfach nur ein Wildtier sein ?
Gregor Beyer fordert Wolfmanagement.pdf
PDF-Dokument [632.9 KB]

Bayerischer Aktionsplan Wolf

Der „Bayerische Aktionsplan Wolf“ regelt als Managementplan der Stufe 3 den Umgang mit einer zunehmenden Anzahl von wandernden, standorttreuen sowie reproduzierenden Wölfen in Bayern.

Zielsetzung ist es, auftretende Konflikte durch gezielte Managementmaßnahmen zu minimieren. Der hier vorliegende Managementplan baut auf dem 2014 veröffentlichten Managementplan „Wölfe in Bayern Stufe 2“ auf.

Die bayerischen Managementpläne für große Beutegreifer sind stufig aufgebaut und orientieren sich am jeweiligen Status der Tierart:

 

Stufe 1 für zu- und durchwandernde Einzeltiere

Stufe 2 für wenige, standorttreue Individuen

Stufe 3 für Populationen mit Reproduktion

Kundgebung Allgäuer Nutztierhalter beim Besuch von Ministerpräsident Markus Söder in Wertach
Bauern-Protest in Wertach.docx
Microsoft Word-Dokument [16.1 KB]

Zur Wolfsproblematik aus alpwirtschaftlicher Sicht

Für eine traditionelle, nachhaltige Alp- und Weidewirtschaft im Allgäu
Position zur Weiterentwicklung des Managementplans Stufe III
Kurzfassung 2017 11 09.pdf
PDF-Dokument [462.0 KB]
Für eine traditionelle, nachhaltige Alp- und Weidewirtschaft im Allgäu
Alpwirtschaftliche Argumente für ein pro-aktive Abwehr gegen Wölfe im Alpenraum
AVA Position zum Wolf 2017 11 06.pdf
PDF-Dokument [441.4 KB]

Wölfe im Allgäu

6.12.2016: Wolfsverdacht in Memmingen
46_1207 Rotwildriss Landkreis Unterallgä[...]
PDF-Dokument [22.5 KB]

Der erste Fotonachweis eines Wolfs im Landkreis Oberallgäu stammt aus dem Jahr 2014

 

Seit einigen Jahren ziehen Wölfe wieder in das Allgäu. Größere Schäden an Nutztieren blieben gottlob bislang aus. Wie lange noch?

Position der Europäischen Alp- und Almwirtschaft

Stellungnahme zum Fitness-Check der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie durch die Alm-/Alpwirtschaftlichen Organisationen des Alpenraums
Alm-/Alpwirtschaftliche Verbände im Alpenraum fordern die Herabsetzung des Schutzstatus des Großraubwildes in Europa. Veröffentlicht am 11.07.2016
Stellungnahme_20160615_Deutsch.pdf
PDF-Dokument [393.4 KB]

Alm- und alpwirtschaftliche Vertreter sprechen mit Abgeordneten im Brüssel

"Wir brauchen keinen Wolf!"

Almbauern, Schafhalter und Alpwirtschaft in Deutschland und Europa fordern wolfsfreie Zonen und Herabsenkung des Schutzstatus im Anhang der FFH-Richtlinie. Ihre Vertreter  reisten nach Brüssel zur einer Konferenz über „Auswirkungen der Rückkehr großer Beutegreifer auf die alpine Landschaft“. Auf Einladung der Europaabgeordneten Ulrike Müller und Herbert Dorfmann fand in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union die Tagung statt.

Veröffentlicht am 17.03.2016

Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema

Rechtsgrundlage EU Recht - FFH Richtlinie

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES
vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(s. dort zum Wolfsschutz Anhang IV, S. 48.)
ffh_richtlinie_9243ewg_.pdf
PDF-Dokument [187.4 KB]