Großraubtiere
Wölfe sind aufgrund ihrer Natur eine hochgradige, existentielle Bedrohung für die Weidewirtschaft.
Die vielfältigen Leistungen der Weidehaltung für die Kulturlandschaft, das Tierwohl und den Naturschutz, insbesondere durch Alpwirtschaft, stehen auf dem Spiel.
Nutztiere in den Gebirgsregionen sind nicht in zumutbarer Weise zu schützen. Die Anwesenheit von Wölfen im Alpgebiet ist daher nicht akzeptabel.
Die Politik ist aufgefordert, die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Mit rd. 20.000 freilebenden Tieren allein in Europa ist die Art keinesfalls vom Aussterben bedroht. Dennoch sind Wölfe aufgrund einer veralteten Gesetzgebung immer noch gesetzlich geschützt.
Auf Europäischer Ebene (FFH-Richtlinie) gilt der Wolf seit 2025 nicht mehr als „streng geschützte“, sondern als „geschützte“ Art. Der AVA begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung, hält sie aber für
einen längst überfälligen Schritt hin zu einem nationalen Bestandsmanagement.
Der Wolf muss ein ganz normal jagdbares Wild werden. In einer Kulturlandschaft bedarf es eines Managements und einer Zonierung in Weideschutzzonen, Übergangszonen und Zonen, in denen Wölfe leben
dürfen.
Der AVA fordert weiterhin
• auf Europäischer und nationaler Ebene die Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands,
• vom Bund eine konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene und eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz, einschl. Art 16 Abs. 1 e,
• den zügigen Abschluss der Arbeiten der Weideschutzkommission mit Ausweisung groß-räumiger, zusammenhängender „nicht schützbarer Weidegebiete“,
• Überführung des Wolfes in das Jagdrecht
• Entschädigung des Zuchtwertes eines Tieres
• Auflösung der Monopolstellung des Senckenberg-Instituts. Die Unterscheidung Wolf oder Hund sollte mit Schnelluntersuchungsmethoden gemacht werden. Der DNA-Nachweis darf auch nicht die alleinige
Grundlage des Monitorings, bzw. Rissentschädigung sein.
• der Herdenschutz muss aus Steuermitteln ausreichend finanziert werden und notwendige Unterhaltsmaßnahmen einschließen. Die Förderung sollte nach tatsächlichen Kosten bemessen sein, um dem erhöhten
Aufwand im Berggebiet Rechnung zu tragen.
Wieviel Tierleid muss noch geschehen, damit sich was bewegt?
Herdenschutzhunde in der Alpwirtschaft ?
Näheres lesen Sie bitte in der Rubrik Herdenschutz.
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BfN - Nutztierschäden
Nach Angaben des Bundesamt für Naturschutz (BfN) durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) steigt die Häufigkeit der Nutztierrisse weiter an. Auch die Anzahl der Wölfe nimmt ständig weiter zu.
Weitere Informationen finden Sie hier
Wolfsterritorien Bayern
Bayern | BY | Status | Reproduktion | Welpen | Monitoringjahr |
Allgäuer Alpen | AA |
|
2023/24 | ||
Altmühltal | AM |
|
Ja | 7 | 2023/24 |
Hohe Rhön | HRH |
|
2023/24 | ||
Kitschenrain | KIT |
|
2023/24 | ||
Köschinger Forst | KSF |
|
2023/24 | ||
Manteler Forst | MF |
|
Ja | 3 | 2023/24 |
Pressather Wald | PRW |
|
Ja | 4 | 2023/24 |
Ruda | RUD |
|
Ja | 4 | 2023/24 |
Staffelsee-West | STW |
|
Ja | 3 | 2023/24 |
Veldensteiner Forst | VF |
|
Ja | 7 | 2023/24 |
Wildflecken | WIL |
|
Ja | 7 | 2023/24 |
2023/24: Territorien in Bayern: 11 . 7 Rudel, 2 Paare, 2 Einzeltiere. | |||||
DBBW: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
Die DBBW stellt Informationen im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz zusammen: Ergebnisse aus dem Monitoring des deutschen Wolfsvorkommens sowie Informationen aus dem Management von Wölfen in Deutschland - wie die nationale Statistik zu Übergriffen auf Nutztiere, sowie allgemeine Hintergrundinformationen zur Tierart Wolf.
Bayern: Expertenteam "Maßnahmengruppe Wolf"
Im Jahr 2024 wurde eine Vereinbarung zur Einrichtung einer eines Expertenteams, der "Maß-nahmengruppe Wolf" unterzeichnet. Damit können Entnahmen in Bayern künftig schneller und zielgerichteter umgesetzt werden. Die Vereinbarung wurde von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber, dem Bayerischen Jagdverband, dem Bayerischen Bauernverband, dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und dem Alpwirtschaftlichen Verein im Allgäu gemeinsam unterzeichnet. Die Maßnahmengruppe kann von den zuständigen Behörden als ausführende Einheit benannt werden und damit die Entnahme vor Ort übernehmen und koordinieren.
Abschuss: EuGH bestätigt finnisches Wolfmanagement
14.10.2019
Der EuGH hält es für zulässig, Wölfe im Rahmen eines nationalen Managementplans zur jagdlichen Entnahme freizugeben, um das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen und illegale Tötungen zu
verhindern.
Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum finnischen Wolfsmanagement gefällt (Az.: C-674/17). Die Richter in Luxemburg sind dem Votum des Generalanwaltes gefolgt und haben
entschieden, dass der Abschuss von Wölfen nach einem nationalen Managementplan grundsätzlich möglich ist.
Internationales Wolfssymposium 25.4. - 27.4.2019 in Halberstadt
In zahlreichen Ländern wird der Wolf-Bestand reguliert, ohne die Art in ihrer Existenz zu gefährden. Es muss auch in Deutschland über eine Begrenzung der Population gesprochen werden. Doch leider ist die Politik noch weit davon entfernt, fachwissenschaftliche Vorschläge hierzu umzusetzen, sagt der Gastgeber der Konferenz, Prof. Dr. Michael Stubbe.
Nachfolgend sind die einiger der gehaltenen Referate zusammengefasst.
Einführung Professor Stubbe .pdf
PDF-Dokument [852.3 KB]
Staatsekretär Michael Stübgen.pdf
PDF-Dokument [557.0 KB]
Prof. Pfannenstiel fordert Herabsenkung [...]
PDF-Dokument [576.7 KB]
Gregor Beyer fordert Wolfmanagement.pdf
PDF-Dokument [632.9 KB]
Bayerischer Aktionsplan Wolf
Der „Bayerische Aktionsplan Wolf“ regelt als Managementplan der Stufe 3 den Umgang mit einer zunehmenden Anzahl von wandernden, standorttreuen sowie reproduzierenden Wölfen in Bayern.
Zielsetzung ist es, auftretende Konflikte durch gezielte Managementmaßnahmen zu minimieren. Der hier vorliegende Managementplan baut auf dem 2014 veröffentlichten Managementplan „Wölfe in Bayern Stufe 2“ auf.
Die bayerischen Managementpläne für große Beutegreifer sind stufig aufgebaut und orientieren sich am jeweiligen Status der Tierart:
Stufe 1 für zu- und durchwandernde Einzeltiere
Stufe 2 für wenige, standorttreue Individuen
Stufe 3 für Populationen mit Reproduktion
Bauern-Protest in Wertach.docx
Microsoft Word-Dokument [16.1 KB]
Zur Wolfsproblematik aus alpwirtschaftlicher Sicht
Position zur Weiterentwicklung des Managementplans Stufe III
Kurzfassung 2017 11 09.pdf
PDF-Dokument [462.0 KB]
Alpwirtschaftliche Argumente für ein pro-aktive Abwehr gegen Wölfe im Alpenraum
AVA Position zum Wolf 2017 11 06.pdf
PDF-Dokument [441.4 KB]
Wölfe im Allgäu
46_1207 Rotwildriss Landkreis Unterallgä[...]
PDF-Dokument [22.5 KB]
Position der Europäischen Alp- und Almwirtschaft
Alm-/Alpwirtschaftliche Verbände im Alpenraum fordern die Herabsetzung des Schutzstatus des Großraubwildes in Europa. Veröffentlicht am 11.07.2016
Stellungnahme_20160615_Deutsch.pdf
PDF-Dokument [393.4 KB]
Alm- und alpwirtschaftliche Vertreter sprechen mit Abgeordneten im Brüssel
"Wir brauchen keinen Wolf!"
Almbauern, Schafhalter und Alpwirtschaft in Deutschland und Europa fordern wolfsfreie Zonen und Herabsenkung des Schutzstatus im Anhang der FFH-Richtlinie. Ihre Vertreter reisten nach Brüssel zur einer Konferenz über „Auswirkungen der Rückkehr großer Beutegreifer auf die alpine Landschaft“. Auf Einladung der Europaabgeordneten Ulrike Müller und Herbert Dorfmann fand in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union die Tagung statt.
Veröffentlicht am 17.03.2016
PDF-Dokument [315.7 KB]
Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema
Rechtsgrundlage EU Recht - FFH Richtlinie
vom 21. Mai 1992
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(s. dort zum Wolfsschutz Anhang IV, S. 48.)
ffh_richtlinie_9243ewg_.pdf
PDF-Dokument [187.4 KB]