Alpauftrieb 2024

Informationen zum Viehauftrieb 2024
Landkreis OA und OAL
Stand 19.02.2024
Veterinärinformationen 2024.pdf
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Plötzlicher Tod - Verdacht auf Rauschbrand? 

Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ist eine anzeigepflichtige Krankheit der Wiederkäuer mit begrenzter Verbreitung in meist altbekannten Gebieten (Rauschbrandalpen). Hier erfolgt eine Aufnahme des Erregers oral, er wird dann über das Blut in Leber und Muskulatur aller Art verteilt; mitunter seuchenhafter Verlauf, die Symptome treten erst nach einer Gewebsschädigung auf (z.B. stumpfes Trauma). 

Hingegen besteht für Pararauschbrand  (Clostridium septicum) keine Anzeige-/Meldepflicht!

Ein festes Verbreitungsgebiets gibt es hier nicht. Meist handelt infizieren sich die Tiere  über offene Verletzungen als Eintrittspforte (z.B. Schnitte, Einstichstellen, Geburtsverletzung); zunächst lokale, später auch systemische Infektion möglich; bleibt auf einzelne Tiere beschränkt. Neben Wiederkäuern können auch Pferde, Schweine und Menschen (Gasbrand) betroffen sein.

Diese gasbildenden Erreger beider Erkrankungen kommen im Erdboden vor, sind strikt anaerob und gleichen sich genomisch zu über 99%! Symptome sind sich ähnlich: es kommt zu Fieber, später Untertemperatur; rasch zunehmende Störung des Allgemeinbefindens mit Fressunlust, Schwäche. Es entstehen Gasödeme mit teils großflächiger Schwellung unter der Haut und in großen Muskelpartien, die zunächst warm sind, bald aber kühl werden und bei Betasten „knistern“. Lahmheiten treten urplötzlich auf, der Tod erfolgt meist innerhalb von 1-3 Tagen!

Eine Therapie ist nur bei Pararauschbrand in ganz frühen Fällen unter Anleitung eines Tierarztes/einer Tierärztin möglich! Trotzdem besteht eine sehr schlechte Prognose und natürlich Schlachtverbot! Zur Vorbeugung wird sauberes Arbeiten bei Injektionen empfohlen, Wunden/Verletzungen fachgerecht versorgen zu lassen und in bekannten Gebieten die Tiere mit zu impfen!

Sofern Sie einen Verdacht auf Rauschbrand oder Pararauschbrand haben, melden Sie das bitte

unbedingt Ihrem zuständigen Veterinäramt. Von dort werden für Sie unkritische Maßnahmen

eingeleitet. Die Kosten der Untersuchung werden auch bei Pararauschbrand übernommen. Der AVA konnte eine entsprechende Vereinbarung mit dem Milchprüfring erzielen. Es ist wichtig, dass die Verdachtsfälle wirklich alle gemeldet werden, um die Erstattung der Behandlungskosten auch zukünftig zu sichern. 

Alpenweideviehverkehr mit Österreich, Stand 2023

Information des Veterinäramts Oberallgäu