Alpauftrieb 2025

Alpenweideviehverkehr

Die Vereinbarung wurde unterzeichnet und ist offiziell erlassen.

Bitte beachten Sie die amtliche Impfempfehlung gegen das Blauzungenvirus.

Die Durchführung der Repellentbehandlung ist durch eine Tierhaltererklärung zu bestätigen (Bestandteil der Zeugnismuster).

Die Bedingungen zur Blauzungenkrankheit sind wie folgt:

Blauzunge.png
Portable Network Image Format [72.5 KB]

Empfehlungen zu Rauschbrand:

Rauschbrand.png
Portable Network Image Format [40.2 KB]

Nachfolgend die Zeugnismuster zur Blauzungenkrankheit;

Im übrigen gelten die Bedingungen des Vorjahres.

Zeugnis-Muster für Wiederkäuer
AWVV_2025_Zeugnis WDK final.docx beschre[...]
PDF-Dokument [688.0 KB]
Zeugnismuster Pferde
AWVV 2025_Zeugnis Einhufer final.docx be[...]
PDF-Dokument [970.0 KB]
Zeugnismuster Schweine
AWVV 2025_Zeugnis Schweine final beschre[...]
PDF-Dokument [658.5 KB]

Die Zeugnismuster sind auch auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Punkt Alpweideviehverkehr eingestellt worden:  

https://www.oberallgaeu.org/gesundheit-von-mensch-und-tier/veterinaeramt

 

Vereinfachte Meldung von Vieh von und nach Österreich

Informationen des StMUV zum Viehauftrieb 2025
Verfahren zur Hit Meldung auf Almen_BY u[...]
PDF-Dokument [135.0 KB]
Beschreibung der Meldungen über das LKV
Informationen durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V.
Almmeldung über LKV-Portal.pdf
PDF-Dokument [222.9 KB]

Plötzlicher Tod - Verdacht auf Rauschbrand? 

Rauschbrand (Clostridium chauvoei) ist eine anzeigepflichtige Krankheit der Wiederkäuer mit begrenzter Verbreitung in meist altbekannten Gebieten (Rauschbrandalpen). Hier erfolgt eine Aufnahme des Erregers oral, er wird dann über das Blut in Leber und Muskulatur aller Art verteilt; mitunter seuchenhafter Verlauf, die Symptome treten erst nach einer Gewebsschädigung auf (z.B. stumpfes Trauma). 

Hingegen besteht für Pararauschbrand  (Clostridium septicum) keine Anzeige-/Meldepflicht!

Ein festes Verbreitungsgebiets gibt es hier nicht. Meist handelt infizieren sich die Tiere  über offene Verletzungen als Eintrittspforte (z.B. Schnitte, Einstichstellen, Geburtsverletzung); zunächst lokale, später auch systemische Infektion möglich; bleibt auf einzelne Tiere beschränkt. Neben Wiederkäuern können auch Pferde, Schweine und Menschen (Gasbrand) betroffen sein.

Diese gasbildenden Erreger beider Erkrankungen kommen im Erdboden vor, sind strikt anaerob und gleichen sich genomisch zu über 99%! Symptome sind sich ähnlich: es kommt zu Fieber, später Untertemperatur; rasch zunehmende Störung des Allgemeinbefindens mit Fressunlust, Schwäche. Es entstehen Gasödeme mit teils großflächiger Schwellung unter der Haut und in großen Muskelpartien, die zunächst warm sind, bald aber kühl werden und bei Betasten „knistern“. Lahmheiten treten urplötzlich auf, der Tod erfolgt meist innerhalb von 1-3 Tagen!

Eine Therapie ist nur bei Pararauschbrand in ganz frühen Fällen unter Anleitung eines Tierarztes/einer Tierärztin möglich! Trotzdem besteht eine sehr schlechte Prognose und natürlich Schlachtverbot! Zur Vorbeugung wird sauberes Arbeiten bei Injektionen empfohlen, Wunden/Verletzungen fachgerecht versorgen zu lassen und in bekannten Gebieten die Tiere mit zu impfen!

Sofern Sie einen Verdacht auf Rauschbrand oder Pararauschbrand haben, melden Sie das bitte

unbedingt Ihrem zuständigen Veterinäramt. Von dort werden für Sie unkritische Maßnahmen

eingeleitet. Die Kosten der Untersuchung werden auch bei Pararauschbrand übernommen. Der AVA konnte eine entsprechende Vereinbarung mit dem Milchprüfring erzielen. Es ist wichtig, dass die Verdachtsfälle wirklich alle gemeldet werden, um die Erstattung der Behandlungskosten auch zukünftig zu sichern. 

Infos aus 2024
Informationen zum Alpenweideviehverkehr [...]
PDF-Dokument [129.3 KB]

Information des Veterinäramts Oberallgäu