Kennarten artenreiches Grünland

Mit der neuen EU-Förderperiode gewinnt die Biodiversität an Bedeutung. Die ab 2023 beschlossenen Förderungen des Bundes (sog. Ökoregelungen) sehen vor, speziell die Artenvielfalt von Grünland zu honorieren. Sofern aus einer gegebenen Liste mindestens vier unterschiedliche Pflanzenarten auf einem Feldstück gefunden werden, winken bis zu 240 € je ha. Dies soll künftig, anders als beim bisherigen Kulap B40-Programm, auch für Alpweiden gelten. Wer nächstes Jahr für seine Alpe diese attraktive Förderung beanspruchen will, muss aber heuer schon schauen, was auf seinen Flächen wächst!

 

 

 

Bestimmungshilfe der LfL, von 2023 aktualisiert

 

 

Voraussetzungen und Höhe der Förderung

Honoriert wird die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen durch Nachweis von mindestens vier für das jeweilige Bundesland definierte Kennarten. Diese „ergebnisorientierte“ Art der Förderung macht, entgegen anderen Agrarumweltmaßnahmen, keine Bewirtschaftungsvorgaben, wie Düngeverzicht oder Schnitttermine. Allein das Ergebnis zählt. Auf der Fläche müssen nur eben diese Kennarten sicher nachgewiesen werden, um die Förderung zu erhalten.

 

Für das Vorkommen von mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennarten-Liste nach untenstehendem Erfassungsbogen erhält der Antragsteller

  • 240 €/ha in den Jahren 2023 und 2024
  • 225 €/ha im Jahr 2025
  • 210 €/ha im Jahr 2026

Die Förderung ist also eher leicht rückläufig in den nächsten Jahren, damit kann es sich lohnen, bereits bei der ersten Antragstellung genau über seine Flächen Bescheid zu wissen.

 

Welche Kennarten?

Seitens der LfL wurde eine Kennartenliste veröffentlich, die im Internet unter Artenreiches Grünland - Ergebnisorientierte Grünlandnutzung - LfL (bayern.de) abgerufen werden kann. Sie umfasst derzeit 34 Kennarten, wird aber ab 2023 auf 37 Kennarten erweitert. Die Kennarten dienen als Indikatoren für die Artenvielfalt. Es sind Pflanzenarten, die vor allem in artenreichem Grünland vorkommen bzw. Zeiger für naturschutzfachlich wertvolle Pflanzengesellschaften sind. Als „Kennarten“ sollen sie nicht zu selten und auch während der Blütezeit auffällig und leicht erkennbar sein, so dass auch ein Laie die in der Fläche vorkommenden Arten in einem farbigen Katalog finden kann.

 

Welche Kennarten sind insbesondere im Alpgebiet zu erwarten?

Aufgrund der bayernweiten Gültigkeit finden sich in der Kennartenliste viele Pflanzen, die eher im Flachland vorkommen. Dennoch sollten z.B. folgende Arten auch im Alpgebiet häufiger anzutreffen sein:

  • Artengruppe gelblühende Schmetterlingsblütler (Hornklee, Wundklee, Sichelklee, Gelbklee u.a.)
  • Gelb blühende Korbblütler nur mit Zungenblüten ohne Wiesen-Löwenzahn (Pippau-Arten, Herbstlöwenzahn, Rauher Löwenzahn, Habichtskraut, Ferkelkraut u.a., orangerotes Habichtskraut, Goldpippau)
  • Blutwurz
  • Frauenmantel
  • Flockenblume
  • Glockenblumen
  • Schafgarbe
  • Skabiosen, Witwenblume
  • Thymian
  • Zittergras
  • u.a....

 

Wie werden die Kennarten erfasst?

Die Erfassung der Kennarten erfolgt durch den Bewirtschafter entlang der längstmöglichen Geraden durch den Schlag (vgl. Abbildungen), dies ist z.B. bei rechteckigen Flächen eine der beiden Diagonalen. Da der Randbereich eines Schlages häufig nicht sehr typisch für die Pflanzenzusammensetzung der gesamten Fläche ist, geht man zuerst circa fünf Meter in die Fläche hinein. Die Erfassungslinie wird nach Augenmaß in zwei gleich lange Abschnitte unterteilt und die Kennarten für beide Abschnitte getrennt erfasst (vgl. Formular S. 29). Beim Durchqueren der Fläche sollte man alle Arten der Kennartenliste, die in einem etwa 2 m breiten Streifen entlang der Geraden (Bereich der seitwärts ausgestreckten Arme) vorkommen, vermerken, eventuell mehrmals stehen bleiben. Eine jährliche Erfassung wird empfohlen, um gegebenenfalls die Nutzung modifizieren zu können.

Kommen von einer Art nur ganz vereinzelte Exemplare an einer Stelle der Fläche vor, sollte diese nicht in die Bewertung mit einfließen, da das Risiko besteht, dass die Art nicht wiedergefunden wird.

Um besonders bei großen Flächen eine Orientierung zu haben und um gerade über die Fläche zu gehen, kann es nützlich sein, am Rande der Fläche Anfang und Ende der Geraden mit einem Stab zu markieren und darauf zuzugehen.

 

Was ist zu tun?

Begehen Sie Ihre Weiden am besten bevor das Vieh auf die Fläche kommt und kontrollieren Sie nach dem oben gezeigten Schema, ob die geforderten, mindestens (!) 4 Kennarten vorhanden sind. Tragen Sie die gefundenen Arten in der Kennartenliste für das jeweilige Feldstück ein. Machen Sie ggf. aussagekräftige, georeferenzierte Fotoaufnahmen. Das gilt v.a. bei früh blühenden Kennarten, die bald wieder weg sind. Wir empfehlen die Verwendung der FAL-By App.

 

Wie wird kontrolliert?

Das Risiko, dass der Kontrolleur die Arten nicht vorfindet, trägt der Antragsteller. Mindestvoraussetzung ist das Vorhanden sein der vom Landwirt ausgefüllten Kennartenliste. Jeder Antragsteller muss für jedes Feldstück separat, für das er die ÖR5 beantragt, diesen Erfassungsbogen ausfüllen. Wenn er den bei Kontrolle nicht hat, fällt er sofort durch! Deshalb empfiehlt es sich, genau die Anweisungen oben zu befolgen.