Verbot chemischer Pflanzenschutz in Naturschutzgebieten und in gesetzlich geschützten Biotopen
Seit 1. August 2019 gilt das neue Bayerische Naturschutzgesetz mit den Änderungen durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und das vom Landtag beschlossene Begleitgesetz. Unter anderem ist seitdem die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen verboten. Das Landratsamt kann die Verwendung jedoch zulassen, wenn eine Gefährdung des Schutzzwecks nicht zu befürchten ist.
Auch eine Einzelpflanzenbekämpfung in einem Biotop oder Naturschutzgebiet ist nur noch mit Genehmigung möglich.
Giftpflanzen
Antrag auf Zulassung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Art. 23a BayNatSchG
2020-06-18 Antrag auf Zulassung PSM in S[...]
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Alpunkräuter
Wichtige Unkräuter auf Almen und Alpen werden hier vorgestellt.
Vortrag, gehalten am 19.2.2015 beim Almlehrkurs im Kistlerwirt für den Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern, AVO
Kreuzkräuter - eine Bedrohung für unsere[...]
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Nachfolgenden Informationen wurden nach bestem Wissen von Beratern der Landwirtschaftsämter im Voralpenraum zusammengestellt. Eine Haftung für die enthaltenen Empfehlungen wird nicht übernommen. Es gelten die Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes. Wir danken den Autoren für ihre Beiträge.
Ackerkratzdistel5b.pdf
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Merkblatt Rossminze 2021.pdf
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Merkblatt Klappertopf 7.pdf
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Alpenkreuzkraut, Jacobskreuzkraut Wasserkreuzkraut
Merkblatt Kreuzkraut16.pdf
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