Kontrolle der Allgäuer Sennalpkäse g.U.
Die charakteristischen Merkmale einer geschützten Herkunftsbezeichnung werden bei der Europäischen Kommission in einer Spezifikation (Produktbeschreibung) hinterlegt, deren Einhaltung zu
kontrollieren ist.
Jeder Hersteller, der die Anforderungen der jeweiligen Spezifikation erfüllt und sich dem Kontrollsystem unterstellt, kann diese Produkte mit geschützten Bezeichnungen vermarkten.
Was wird kontrolliert - Checkliste
2017_04_05_Checkliste_Allgäuer_Sennalpkä[...]
PDF-Dokument [417.5 KB]
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Für die Durchführung von Herstellerkontrollen vor Ort bei den Betrieben lässt die LfL als zuständige Kontrollbehörde in Bayern private Kontrollstellen zu und überwacht diese regelmäßig.
Um am Kontrollsystem teilzunehmen, ist ein Kontrollvertrag mit einer der zugelassenen Kontrollstellen abzuschließen. Im zweistufigen System erfolgt dies über den Bündeler, an den die einzelnen
Sennalpen angeschlossen sind.
Die Kontrollstellen prüfen anhand einheitlicher Vorgaben der LfL die Inhalte der Spezifikation sowie die damit verbundenen Kennzeichnungsvorschriften ab.